CT-gesteuerte Diskographie / Bandscheibenintervention

Radiologie · Interventionelle Radiologie – Wirbelsäule

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Wirbelsäule
KernpositionenGOÄ-Nr. 5378 und GOÄ-Nr. 372
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5377, GOÄ-Nr. 75, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für CT-gesteuerte Diskographie / Bandscheibenintervention

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt eine Bandscheibe kontrastgestützt unter CT-Kontrolle dar beziehungsweise führt eine gezielte intradiskale Maßnahme an einem vorab bestimmten Segment durch. Die Bildgebung umfasst CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention und Kontrastmitteleinbringung in einen Zwischenwirbelraum.

Wann ist sie anwendbar?

Nur bei spezieller, therapeutisch relevanter Diskusfrage nach eindeutiger Segmentzuordnung und Ausschöpfung weniger invasiver Diagnostik; Infektions- und Nervenschädigungsrisiko sind abzuwägen. Erforderliche Kernleistungen: CT-gesteuerte Diskographie / Bandscheibenintervention; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5378KernpositionCT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention
GOÄ-Nr. 372KernpositionKontrastmitteleinbringung in einen Zwischenwirbelraum
GOÄ-Nr. 5377Bedingt / alternativZusätzliche qualifizierende 3D-/Geometrieanalyse. Nur bei echter 3D-Rekonstruktion oder geometrischer Winkel-/Flächen-/Volumenberechnung.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5378: CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention.

GOÄ-Nummer 372: Kontrastmitteleinbringung in einen Zwischenwirbelraum.

GOÄ-Nummer 5377: Zusätzliche qualifizierende 3D-/Geometrieanalyse; Nur bei echter 3D-Rekonstruktion oder geometrischer Winkel-/Flächen-/Volumenberechnung..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Bandscheibenraum

Kontrastmitteleinbringung

Nadelweg

3D-/Geometrieanalyse

Komplikationen

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.