Welche GOÄ-Ziffern sind für „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“ in Betracht?
Für „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5378 und GOÄ-Nr. 315 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5377 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“ stehen CT Organbiopsie, Leberbiopsie, Nierenbiopsie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5378 | Kernposition | Nicht neben Nrn. 5370 bis 5376 in derselben Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 315 | Kernposition | Punktion beziehungsweise Gewebeentnahme aus einem Organ, zum Beispiel Leber, Niere oder Milz |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Nur bei obligater 3D-Rekonstruktion oder qualifizierter geometrischer Winkel-, Flächen- oder Volumenberechnung; einfacher Gebührensatz. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Nicht neben Nrn. 5370 bis 5376 in derselben Sitzung.
Kernposition der Kombination
Punktion beziehungsweise Gewebeentnahme aus einem Organ, zum Beispiel Leber, Niere oder Milz
Bedingte oder alternative Position
Nur bei obligater 3D-Rekonstruktion oder qualifizierter geometrischer Winkel-, Flächen- oder Volumenberechnung; einfacher Gebührensatz.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ sowie „CT-gesteuerte epidurale Injektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: CT Organbiopsie, Leberbiopsie, Nierenbiopsie
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5378: Nicht neben Nrn. 5370 bis 5376 in derselben Sitzung.
GOÄ-Nr. 315: Punktion beziehungsweise Gewebeentnahme aus einem Organ, zum Beispiel Leber, Niere oder Milz
Zielregion und Seite
Indikation
Zugangsweg und Nadellage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5378 (Nicht neben Nrn. 5370 bis 5376 in derselben Sitzung); GOÄ-Nr. 315 (Punktion beziehungsweise Gewebeentnahme aus einem Organ, zum Beispiel Leber, Niere oder Milz). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5377 gilt zusätzlich: Nur bei obligater 3D-Rekonstruktion oder qualifizierter geometrischer Winkel-, Flächen- oder Volumenberechnung; einfacher Gebührensatz.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5377 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei obligater 3D-Rekonstruktion oder qualifizierter geometrischer Winkel-, Flächen- oder Volumenberechnung; einfacher Gebührensatz.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie
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CT-gesteuerte epidurale Injektion
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CT-gesteuerte Gewebeentnahme aus der Pleura
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
CT-gesteuerte Knochenstanze, gegebenenfalls mit Knochenmarkentnahme
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5378 und GOÄ-Nr. 315. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ sowie „CT-gesteuerte epidurale Injektion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
