Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Ultraschallgesteuerte Verfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. 315
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 410
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ in Betracht?

Für „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 315 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ stehen Ultraschall gesteuert, Organbiopsie, Leberbiopsie, Nierenbiopsie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativNur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung genügt nicht.
GOÄ-Nr. 315KernpositionPunktionsleistung schließt die damit verbundene Entnahme/Instillation nach Leistungslegende ein.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung genügt nicht.

GOÄ 315

Kernposition der Kombination

Punktionsleistung schließt die damit verbundene Entnahme/Instillation nach Leistungslegende ein.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“?

Hinweise zur Kombination

Die sonographische Führung allein erzeugt keine zusätzliche diagnostische Sonographieleistung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Zielorgan
Zugangsweg
Nadelposition
Probenzahl
Komplikationskontrolle

Wie grenzt sich „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ sowie „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ultraschall gesteuert, Organbiopsie, Leberbiopsie, Nierenbiopsie

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 315: Punktionsleistung schließt die damit verbundene Entnahme/Instillation nach Leistungslegende ein.

Zielorgan

Zugangsweg

Nadelposition

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 315 (Punktionsleistung schließt die damit verbundene Entnahme/Instillation nach Leistungslegende ein). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

CT-gesteuerte Organpunktion oder Organbiopsie

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Ultraschallgesteuerte Schilddrüsenpunktion

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 315 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 315. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ sowie „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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