Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ in Betracht?
Für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ führt die Kette GOÄ-Nr. 303 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ stehen Abszess, Drainage, Ultraschall gesteuert, Serom, Hygrom, Hämatom. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung genügt nicht. |
| GOÄ-Nr. 303 | Kernposition | Nur bei einem von Nr. 303 erfassten Ziel; nicht für beliebige tiefe Körperhöhlen oder Organpunktionen verwenden. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung genügt nicht.
Kernposition der Kombination
Nur bei einem von Nr. 303 erfassten Ziel; nicht für beliebige tiefe Körperhöhlen oder Organpunktionen verwenden.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „CT-gesteuerte Punktion oder Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ sowie „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Abszess, Drainage, Ultraschall gesteuert, Serom
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 303: Nur bei einem von Nr. 303 erfassten Ziel; nicht für beliebige tiefe Körperhöhlen oder Organpunktionen verwenden.
Lokalisation und Größe
Zugangsweg
Aspiration/Drainage
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 303 (Nur bei einem von Nr. 303 erfassten Ziel; nicht für beliebige tiefe Körperhöhlen oder Organpunktionen verwenden). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
CT-gesteuerte Punktion oder Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Ultraschallgesteuerte Schilddrüsenpunktion
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Radiologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ führt die Kette GOÄ-Nr. 303 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 303. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „CT-gesteuerte Punktion oder Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ sowie „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
