Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Ultraschallgesteuerte Verfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. 303
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 410
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ in Betracht?

Für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ führt die Kette GOÄ-Nr. 303 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ stehen Abszess, Drainage, Ultraschall gesteuert, Serom, Hygrom, Hämatom. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativNur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung genügt nicht.
GOÄ-Nr. 303KernpositionNur bei einem von Nr. 303 erfassten Ziel; nicht für beliebige tiefe Körperhöhlen oder Organpunktionen verwenden.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung genügt nicht.

GOÄ 303

Kernposition der Kombination

Nur bei einem von Nr. 303 erfassten Ziel; nicht für beliebige tiefe Körperhöhlen oder Organpunktionen verwenden.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“?

Hinweise zur Kombination

Die sonographische Führung allein erzeugt keine zusätzliche diagnostische Sonographieleistung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation und Größe
Zugangsweg
Aspiration/Drainage
Komplikationskontrolle

Wie grenzt sich „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „CT-gesteuerte Punktion oder Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ sowie „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Abszess, Drainage, Ultraschall gesteuert, Serom

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 303: Nur bei einem von Nr. 303 erfassten Ziel; nicht für beliebige tiefe Körperhöhlen oder Organpunktionen verwenden.

Lokalisation und Größe

Zugangsweg

Aspiration/Drainage

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 303 (Nur bei einem von Nr. 303 erfassten Ziel; nicht für beliebige tiefe Körperhöhlen oder Organpunktionen verwenden). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten

Dazu gehören:

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Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ultraschallgesteuerte Schilddrüsenpunktion

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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ führt die Kette GOÄ-Nr. 303 als Kernposition. GOÄ-Nr. 410 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 303. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „CT-gesteuerte Punktion oder Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ sowie „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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