CT-gesteuerte Punktion oder Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms
Radiologie · Interventionelle Radiologie – CT-gesteuerte Verfahren

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Punktiert oder drainiert eine bildgebend lokalisierte Flüssigkeitsansammlung minimalinvasiv und ermöglicht zugleich Materialgewinnung, Druckentlastung und kontrollierte Katheterlage. Die Bildgebung umfasst CT-gesteuerte Punktion oder Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms.
Wann ist sie anwendbar?
Bei sicher zugänglichem Abszess, Serom, Hygrom oder Hämatom mit diagnostischer oder therapeutischer Konsequenz; Größe, Inhalt, Zugangsweg, Gerinnung, Nachbarstrukturen und notwendige Drainagekontrollen sind vorab zu planen. Erforderliche Kernleistungen: CT-gesteuerte Punktion oder Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5378 | Kernposition | Computertomographie zu interventionellen Maßnahmen. Nicht neben Nrn. 5370 bis 5376 in derselben Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 303 | Kernposition | Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile. Nur bei einem von Nr. 303 erfassten Ziel; nicht für beliebige tiefe Körperhöhlen oder Organpunktionen verwenden. |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Computergestützte Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion. Nur bei obligater 3D-Rekonstruktion oder qualifizierter geometrischer Winkel-, Flächen- oder Volumenberechnung; einfacher Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ sowie „CT-gesteuerte Punktion der Pleura- oder Bauchhöhle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5378: Nicht neben Nrn. 5370 bis 5376 in derselben Sitzung.
GOÄ-Nr. 303: Nur bei einem von Nr. 303 erfassten Ziel; nicht für beliebige tiefe Körperhöhlen oder Organpunktionen verwenden.
Zielregion und Seite
Indikation
Zugangsweg und Nadellage
CT-Steuerung
entnommenes Material oder applizierte Substanz
Komplikationen
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5377 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei obligater 3D-Rekonstruktion oder qualifizierter geometrischer Winkel-, Flächen- oder Volumenberechnung; einfacher Gebührensatz.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
