CT-gesteuerte Punktion der Pleura- oder Bauchhöhle
Radiologie · Interventionelle Radiologie – CT-gesteuerte Verfahren

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Führt eine diagnostische oder entlastende Punktion von Pleura- beziehungsweise Bauchhöhle CT-gesteuert an ein sicher erreichbares Flüssigkeitskompartiment. Die Bildgebung umfasst punktion der Brust- oder Bauchhöhle und CT-Steuerung der Intervention.
Wann ist sie anwendbar?
Bei unklarem oder symptomatisch relevantem Erguss beziehungsweise Aszites, wenn CT-Führung gegenüber Sonographie erforderlich ist; Zugangsweg, Gerinnung und Materialverwendung sind vorab festzulegen. Erforderliche Kernleistungen: Punktion der Brust- oder Bauchhöhle und CT-Steuerung der Intervention; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5378 | Kernposition | Computertomographie zu interventionellen Maßnahmen. Nicht neben Nrn. 5370 bis 5376 in derselben Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 307 | Kernposition | Punktion der Brust- oder Bauchhöhle |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Computergestützte Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion. Nur bei obligater 3D-Rekonstruktion oder qualifizierter geometrischer Winkel-, Flächen- oder Volumenberechnung; einfacher Gebührensatz. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „CT-gesteuerte Gewebeentnahme aus der Pleura“ sowie „CT-gesteuerte Punktion oder Biopsie der Lunge“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen
GOÄ-Nr. 5378: Nicht neben Nrn. 5370 bis 5376 in derselben Sitzung.
GOÄ-Nr. 307: Punktion der Brust- oder Bauchhöhle
Zielregion und Seite
Indikation
Zugangsweg und Nadellage
CT-Steuerung
entnommenes Material oder applizierte Substanz
Komplikationen
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5377 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei obligater 3D-Rekonstruktion oder qualifizierter geometrischer Winkel-, Flächen- oder Volumenberechnung; einfacher Gebührensatz.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GO Ä, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
