Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten

Radiologie · Interventionelle Radiologie – Ultraschallgesteuerte Verfahren

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Ultraschallgesteuerte Verfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. 314
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 418, GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Charakterisiert Brustbefunde und regionale Lymphknoten, um benigne Veränderungen von malignitätsverdächtigen Läsionen abzugrenzen und Proben gezielt zu planen. Die Bildgebung umfasst punktion/Gewebeentnahme aus Brustdrüse oder Lymphknoten und Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse.

Wann ist sie anwendbar?

Bei tastbarem Befund, auffälliger Früherkennung/Bildgebung, Sekretion, fokalen Beschwerden oder zur stadien- und nachsorgebezogenen Beurteilung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Punktion/Gewebeentnahme aus Brustdrüse oder Lymphknoten und Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 418Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung einer Brustdrüse, gegebenenfalls einschließlich regionaler Lymphknoten. Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung genügt nicht.
GOÄ-Nr. 314KernpositionPunktion/Gewebeentnahme aus Brustdrüse oder Lymphknoten
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 418

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 2

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Die sonographische Führung allein erzeugt keine zusätzliche diagnostische Sonographieleistung.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ sowie „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 314: Punktion/Gewebeentnahme aus Brustdrüse oder Lymphknoten

Zielstruktur und Seite

Nadelposition

Probenzahl

Clipmarkierung sofern erfolgt

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 418 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.