Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Radiologie für das Thema „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“.

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Ultraschallgesteuerte Verfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. 314
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 418
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ in Betracht?

Für „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ führt die Kette GOÄ-Nr. 314 als Kernposition. GOÄ-Nr. 418 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ stehen Mammabiopsie, Lymphknotenbiopsie, Ultraschall gesteuert. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Modalität, Körperregion, Zahl der Ebenen oder Serien, Kontrastmittelphase, interventionelle Zusatzleistung und modalitätsspezifische Höchstwerte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 418Bedingt / alternativNur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung genügt nicht.
GOÄ-Nr. 314KernpositionPunktion/Gewebeentnahme aus Brustdrüse oder Lymphknoten

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 418

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung genügt nicht.

Höchstzahl: 2
GOÄ 314

Kernposition der Kombination

Punktion/Gewebeentnahme aus Brustdrüse oder Lymphknoten

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“?

Hinweise zur Kombination

Die sonographische Führung allein erzeugt keine zusätzliche diagnostische Sonographieleistung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Zielstruktur und Seite
Nadelposition
Probenzahl
Clipmarkierung sofern erfolgt

Wie grenzt sich „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ sowie „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Mammabiopsie, Lymphknotenbiopsie, Ultraschall gesteuert

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 314: Punktion/Gewebeentnahme aus Brustdrüse oder Lymphknoten

Zielstruktur und Seite

Nadelposition

Probenzahl

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 314 (Punktion/Gewebeentnahme aus Brustdrüse oder Lymphknoten). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 418 gilt zusätzlich: Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Weitere Ebenen, Regionen, Kontrastmittel- oder Interventionspositionen dürfen nicht aus der Untersuchungsbezeichnung, sondern nur aus dem dokumentierten Protokoll folgen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 418 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Radiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Ultraschallgesteuerte Schilddrüsenpunktion

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Transluminale Sonographie eines oder mehrerer Blutgefäße (IVUS)

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ führt die Kette GOÄ-Nr. 314 als Kernposition. GOÄ-Nr. 418 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 314. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Ultraschallgesteuerte Punktion/Drainage eines Abszesses, Seroms, Hygroms oder Hämatoms“ sowie „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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