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GOÄ-Ziffer 408
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GOÄ – 408
Transluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefäß(en) nach Einbringung eines Gefäßkatheters, je Sitzung
Einfachsatz
× 1
11.66 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
26.81 €
Höchstsatz
× 3.5
40.80 €
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Mit GOÄ-Ziffer 408 in 1 Fachrichtung
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Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 408
Radiologie
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 406: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 – bei zusätzlicher Farbkodierung
- GOÄ 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs
- GOÄ 405: Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler
- GOÄ 412: Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
- GOÄ 404: Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation
- GOÄ 413: Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
