Ultraschallgesteuerte Schilddrüsenpunktion

Radiologie · Interventionelle Radiologie – Ultraschallgesteuerte Verfahren

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Ultraschallgesteuerte Verfahren
KernpositionenGOÄ-Nr. 319
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 417, GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Ultraschallgesteuerte Schilddrüsenpunktion

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verknüpft Morphologie und Funktion der Schilddrüse, um fokale Autonomie, Minderfunktion, Entzündung oder therapiebedürftiges Gewebe einzuordnen. Die Bildgebung umfasst punktion/Gewebeentnahme aus der Schilddrüse und Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Knoten, Funktionsstörung, auffälligem TSH, unklarer Halsraumforderung oder zur Planung und Kontrolle einer Radioiodbehandlung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Punktion/Gewebeentnahme aus der Schilddrüse und Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 417Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung der Schilddrüse. Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung genügt nicht.
GOÄ-Nr. 319KernpositionPunktion/Gewebeentnahme aus der Schilddrüse
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Die sonographische Führung allein erzeugt keine zusätzliche diagnostische Sonographieleistung.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Ultraschallgesteuerte Organpunktion/Biopsie“ sowie „Ultraschallgesteuerte Punktion von Brustdrüse oder Lymphknoten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

rechtfertigende Indikation, Modalität, Region und Seite, Ebenen beziehungsweise Sequenzen, Kontrastmittel und eigenständige Interventionen

GOÄ-Nr. 319: Punktion/Gewebeentnahme aus der Schilddrüse

Zielknoten

Zugangsweg

Probenmaterial

Komplikationskontrolle

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 417 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur zusätzlich, wenn eine vollständige selbständige diagnostische Sonographie mit eigenständigem Befund erbracht wurde; reine Nadel- oder Drainageführung…

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.