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GOÄ-Ziffer 372
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GOÄ – 372
Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum
Einfachsatz
× 1
16.32 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
37.54 €
Höchstsatz
× 3.5
57.12 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 370: Kontrastmittel-Einbringung zur Darstellung von Gängen, Gangsystemen, Hohlräumen oder Fisteln, ggf. intraoperativ.
- GOÄ 373: Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk
- GOÄ 368: Einbringung des Kontrastmittels zur Bronchographie
- GOÄ 374: Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde
- GOÄ 365: Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität
- GOÄ 375: Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) – gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß
