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GOÄ-Ziffer 368
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GOÄ – 368
Einbringung des Kontrastmittels zur Bronchographie
Einfachsatz
× 1
23.31 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
53.62 €
Höchstsatz
× 3.5
81.60 €
1 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 368 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 368 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 368
Radiologie
1 insgesamt- BronchographieGOÄ 5285 · GOÄ 368 · GOÄ 5298
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Punktzahl:
400
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 365: Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität
- GOÄ 370: Kontrastmittel-Einbringung zur Darstellung von Gängen, Gangsystemen, Hohlräumen oder Fisteln, ggf. intraoperativ.
- GOÄ 361: Intraarterielle Kontrastmittelgabe nach Herzkatheter-Reposition zur Gefäßsondierung, Fortsetzung von Nr. 360.
- GOÄ 372: Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum
- GOÄ 360: Herzkatheter-Einbringung mit arterieller Katheterplazierung zur Koronarangiographie unter Röntgen- und EKG-Kontrolle, je Sitzung.
- GOÄ 373: Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk
