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GOÄ-Ziffer 311
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GOÄ – 311
Punktion des Knochenmarks – auch Sternalpunktion
Einfachsatz
× 1
11.66 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
26.81 €
Höchstsatz
× 3.5
40.80 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 310: Punktion des Herzbeutels
- GOÄ 312: Knochenstanze – gegebenenfalls einschließlich Entnahme von Knochenmark
- GOÄ 308: Gewebeentnahme aus der Pleura – gegebenenfalls einschließlich Punktion
- GOÄ 314: Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens
- GOÄ 307: Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
- GOÄ 315: Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere, Hoden)
