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GOÄ-Ziffer 251
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GOÄ – 251
Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
Einfachsatz
× 1
3.50 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
8.04 €
Höchstsatz
× 3.5
12.24 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 250a: Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
- GOÄ 252: Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
- GOÄ 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
- GOÄ 253: Injektion, intravenös
- GOÄ 247: Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband
- GOÄ 254: Injektion, intraarteriell
