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GOÄ-Ziffer: 2010
Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen
Einfachsatz
× 1
22.09 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
50.81 €
Höchstsatz
× 3.5
77.32 €
Wichtig:
-
Was sollte ich beachten?
Leistungsinhalt
Wie wird die Wundversorgung korrekt nach GOÄ abgerechnet? In unserem Beitrag zum Thema Wundversorgung erhalten Sie alle Infos.
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