Wie lässt sich „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“ in Betracht?
Für „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“ bildet GOÄ-Nr. 2009 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 490 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen Splitter entfernen, Fremdkörper subkutan, Fremdkoerper subkutan, Fremdkörper Schleimhaut im Mittelpunkt. Für die Auswahl der Wund- oder Eingriffsposition sind Größe, Tiefe, Verschmutzungsgrad, Gewebeschädigung und die konkrete Versorgungstechnik maßgeblich. Anästhesie- oder OP-Zuschläge setzen einen eigenständigen, dokumentierten Leistungsinhalt und die jeweiligen Abrechnungsbedingungen voraus.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2009 | Kernposition | Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Wie grenzt sich „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“ und „Operative Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers aus Weichteil oder Knochen“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“ dokumentiert werden?
Lokalisation, Ausdehnung und Tiefe des Befunds, Kontaminations- oder Entzündungszeichen, Versorgungstechnik, Anästhesie und Wundverschluss.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Splitter entfernen, Fremdkörper subkutan, Fremdkoerper subkutan, Fremdkörper Schleimhaut.
GOÄ-Nr. 2009: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers. GOÄ-Nr. 2009 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 490 muss zusätzlich gelten: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Kleine und große Wunden oder oberflächliche und tiefe Befunde werden ohne dokumentierte Größen- beziehungsweise Tiefenmerkmale gleich eingeordnet.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 490 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
3.
Prüfpunkt 3
„Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers aus Weichteil oder Knochen
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2009. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“ und „Operative Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers aus Weichteil oder Knochen“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
