Wie lässt sich „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“ in Betracht?
Für „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“ bildet GOÄ-Nr. 3238 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 690 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen Rektumfremdkörper, Rektumfremdkoerper, Fremdkörper Mastdarm, Fremdkoerper Mastdarm im Mittelpunkt. Für die Auswahl der Wund- oder Eingriffsposition sind Größe, Tiefe, Verschmutzungsgrad, Gewebeschädigung und die konkrete Versorgungstechnik maßgeblich. Anästhesie- oder OP-Zuschläge setzen einen eigenständigen, dokumentierten Leistungsinhalt und die jeweiligen Abrechnungsbedingungen voraus.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3238 | Kernposition | Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm Eine neben der Leistung nach Nummer 3238 erforderliche Rektoskopie ist nach Nummer 690 zusätzlich berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 690 | Bedingt / alternativ | Nur wenn eine Rektoskopie tatsächlich erforderlich und durchgefuehrt wurde; die GOÄ erlaubt sie neben Nr. 3238. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm Eine neben der Leistung nach Nummer 3238 erforderliche Rektoskopie ist nach Nummer 690 zusätzlich berechnungsfähig.
Bedingte oder alternative Position
Nur wenn eine Rektoskopie tatsächlich erforderlich und durchgefuehrt wurde; die GOÄ erlaubt sie neben Nr. 3238.
Wie grenzt sich „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Operative Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers aus Weichteil oder Knochen“ und „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“ dokumentiert werden?
Lokalisation, Ausdehnung und Tiefe des Befunds, Kontaminations- oder Entzündungszeichen, Versorgungstechnik, Anästhesie und Wundverschluss.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Rektumfremdkörper, Rektumfremdkoerper, Fremdkörper Mastdarm, Fremdkoerper Mastdarm.
GOÄ-Nr. 3238: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur wenn eine Rektoskopie tatsächlich erforderlich und durchgefuehrt wurde; die GOÄ erlaubt sie neben Nr. 3238.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm. GOÄ-Nr. 3238 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 690 muss zusätzlich gelten: Nur wenn eine Rektoskopie tatsächlich erforderlich und durchgefuehrt wurde; die GOÄ erlaubt sie neben Nr. 3238.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Kleine und große Wunden oder oberflächliche und tiefe Befunde werden ohne dokumentierte Größen- beziehungsweise Tiefenmerkmale gleich eingeordnet.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 690 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur wenn eine Rektoskopie tatsächlich erforderlich und durchgefuehrt wurde; die GOÄ erlaubt sie neben Nr. 3238.
3.
Prüfpunkt 3
„Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers aus Weichteil oder Knochen
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3238. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Operative Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers aus Weichteil oder Knochen“ und „Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
