Wie lässt sich „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“ in Betracht?
Für „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“ bildet GOÄ-Nr. 2353 die Kernleistung.
Im konkreten Fall stehen Metallentfernung Mittelhand, Drahtentfernung Mittelfuss, Osteosynthesematerial klein entfernen im Mittelpunkt. Knochen, Frakturlokalisation, Repositionsverfahren und eine mögliche Osteosynthese müssen getrennt nachvollziehbar sein. Implantate sind keine GOÄ-Ziffern und kommen nur als tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ zulässige Auslagen in Betracht.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2353 | Kernposition | Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung aus kleinen Röhrenknochen |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung aus kleinen Röhrenknochen
Wie grenzt sich „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“ und „Nagelung oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Roehrenknochens“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“ dokumentiert werden?
betroffener Knochen und Seite, Frakturform, Repositionsergebnis, Stabilisierung oder Osteosynthesetechnik, Implantat und Bildkontrolle.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Metallentfernung Mittelhand, Drahtentfernung Mittelfuss, Osteosynthesematerial klein entfernen.
GOÄ-Nr. 2353: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen. GOÄ-Nr. 2353 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Reposition, Osteosynthese und Materialkosten werden als Paket angesetzt, obwohl einzelne Voraussetzungen oder Auslagenbelege fehlen.
2.
Prüfpunkt 2
Die Positionen 2353 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.
3.
Prüfpunkt 3
„Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen
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Nagelung oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Roehrenknochens
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm
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Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2353. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“ und „Nagelung oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Roehrenknochens“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
