Wie lässt sich „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2354
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 442
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“ in Betracht?

Für „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“ bildet GOÄ-Nr. 2354 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Metallentfernung Tibia, Plattenentfernung Humerus, Marknagelentfernung im Mittelpunkt. Knochen, Frakturlokalisation, Repositionsverfahren und eine mögliche Osteosynthese müssen getrennt nachvollziehbar sein. Implantate sind keine GOÄ-Ziffern und kommen nur als tatsächlich entstandene, nach § 10 GOÄ zulässige Auslagen in Betracht.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2354KernpositionEntfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen
GOÄ-Nr. 442Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2354

Kernposition der Kombination

Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen

GOÄ 442

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Hinterlegter Faktor: 1

Wie grenzt sich „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“ und „Nagelung, Drahtung oder Plattenverschraubung eines großen Roehrenknochens“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“ dokumentiert werden?

betroffener Knochen und Seite, Frakturform, Repositionsergebnis, Stabilisierung oder Osteosynthesetechnik, Implantat und Bildkontrolle.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Metallentfernung Tibia, Plattenentfernung Humerus, Marknagelentfernung.

GOÄ-Nr. 2354: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen. GOÄ-Nr. 2354 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 442 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Reposition, Osteosynthese und Materialkosten werden als Paket angesetzt, obwohl einzelne Voraussetzungen oder Auslagenbelege fehlen.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 442 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

Prüfpunkt 3

„Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Mastdarm

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“ bildet GOÄ-Nr. 2354 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2354. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Entfernung von Nagel, Draht oder Platte aus großem Roehrenknochen“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen“ und „Nagelung, Drahtung oder Plattenverschraubung eines großen Roehrenknochens“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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