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GOÄ-Ziffer 2347
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GOÄ – 2347
Nagelung und/oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß)
Einfachsatz
× 1
21.57 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
49.60 €
Höchstsatz
× 3.5
75.48 €
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Mit GOÄ-Ziffer 2347 in 1 Fachrichtung
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Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 2347
Chirurgie
1 insgesamt- Nagelung oder Drahtung eines gebrochenen kleinen RoehrenknochensGOÄ 2347 · GOÄ 442
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2346: Beck’sche Bohrung
- GOÄ 2348: Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß) bei offenem Knochenbruch
- GOÄ 2345: Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches
- GOÄ 2349: Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines gebrochenen großen Röhrenknochens
- GOÄ 2344: Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe bzw. Exstirpation der Kniescheibe oder Teilexstirpation
- GOÄ 2350: Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines großen Röhrenknochens bei offenem Knochenbruch
