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GOÄ-Ziffer 2345
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GOÄ – 2345
Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches
Einfachsatz
× 1
53.86 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
123.87 €
Höchstsatz
× 3.5
188.50 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2344: Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe bzw. Exstirpation der Kniescheibe oder Teilexstirpation
- GOÄ 2346: Beck’sche Bohrung
- GOÄ 2340: Olekranonverschraubung oder Verschraubung des Innen- oder Außenknöchelbruches
- GOÄ 2347: Nagelung und/oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß)
- GOÄ 2339: Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger mit Osteosynthese
- GOÄ 2348: Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß) bei offenem Knochenbruch
