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GOÄ-Ziffer 2344
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GOÄ – 2344
Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe bzw. Exstirpation der Kniescheibe oder Teilexstirpation
Einfachsatz
× 1
64.70 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
148.81 €
Höchstsatz
× 3.5
226.45 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2340: Olekranonverschraubung oder Verschraubung des Innen- oder Außenknöchelbruches
- GOÄ 2345: Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches
- GOÄ 2339: Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger mit Osteosynthese
- GOÄ 2346: Beck’sche Bohrung
- GOÄ 2338a: Operative Einrichtung des gebrochenen Endgliedknochens eines Fingers – einschließlich Fixation durch Osteosynthese
- GOÄ 2347: Nagelung und/oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß)
