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GOÄ-Ziffer 2346
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GOÄ – 2346
Beck’sche Bohrung
Einfachsatz
× 1
16.20 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
37.27 €
Höchstsatz
× 3.5
56.71 €
Punktzahl:
278
Ausschlussziffern:
- keine Ausschlussziffern -Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2345: Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches
- GOÄ 2347: Nagelung und/oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß)
- GOÄ 2344: Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe bzw. Exstirpation der Kniescheibe oder Teilexstirpation
- GOÄ 2348: Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß) bei offenem Knochenbruch
- GOÄ 2340: Olekranonverschraubung oder Verschraubung des Innen- oder Außenknöchelbruches
- GOÄ 2349: Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines gebrochenen großen Röhrenknochens
