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GOÄ-Ziffer 2348
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GOÄ – 2348
Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß) bei offenem Knochenbruch
Einfachsatz
× 1
32.35 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
74.40 €
Höchstsatz
× 3.5
113.22 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2347: Nagelung und/oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß)
- GOÄ 2349: Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines gebrochenen großen Röhrenknochens
- GOÄ 2346: Beck’sche Bohrung
- GOÄ 2350: Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines großen Röhrenknochens bei offenem Knochenbruch
- GOÄ 2345: Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches
- GOÄ 2351: Nagelung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines gebrochenen Schenkelhalses
