Das könnte Sie auch interessieren
GOÄ-Ziffer 2331
Durchsuchen Sie kostenlos alle GOÄ-Ziffern nach Nummer oder Leistungstext. Öffnen Sie Details zu Preisen, Steigerungssätzen, Ausschlüssen und Abrechnungshinweisen.
GOÄ – 2331
Einrichtung gebrochener Knochen der Handwurzel oder der Mittelhand, der Fußwurzel oder des Mittelfußes
Einfachsatz
× 1
13.23 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
30.43 €
Höchstsatz
× 3.5
46.31 €
2 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 2331 in 2 Fachrichtungen
2 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 2331 in 2 Fachrichtungen
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 2331
Chirurgie
1 insgesamtOrthopädie
1 insgesamt- Handwurzel-/Mittelhand- oder Fußwurzel-/Mittelfußfraktur – Röntgen, Einrichtung und ImmobilisationGOÄ 1 · GOÄ 5 · GOÄ 7 · GOÄ 5020 · GOÄ 5021 · GOÄ 2331 · GOÄ 210 · GOÄ 228 · GOÄ 493
2 passende Ziffernketten. Alle Kombinationen mit GOÄ 2331 in der Gesamtübersicht ansehen
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2330: Einrichtung eines gebrochenen Oberschenkelknochens
- GOÄ 2332: Operative Aufrichtung eines gebrochenen Wirbelkörpers und/oder operative Einrenkung einer Luxation eines Wirbelgelenkes mit stabilisierenden Maßnahmen
- GOÄ 2329: Einrichtung des gebrochenen Beckens
- GOÄ 2333: Operative Aufrichtung/Einrenkung von 2+ Wirbelkörperfrakturen/Luxationen mit Stabilisierung.
- GOÄ 2328: Einrichtung gebrochener Unterarmknochen
- GOÄ 2334: Operative Stabilisierung einer Brustwandseite
