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GOÄ-Ziffer 2330
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GOÄ – 2330
Einrichtung eines gebrochenen Oberschenkelknochens
Einfachsatz
× 1
44.12 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
101.48 €
Höchstsatz
× 3.5
154.43 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2329: Einrichtung des gebrochenen Beckens
- GOÄ 2331: Einrichtung gebrochener Knochen der Handwurzel oder der Mittelhand, der Fußwurzel oder des Mittelfußes
- GOÄ 2328: Einrichtung gebrochener Unterarmknochen
- GOÄ 2332: Operative Aufrichtung eines gebrochenen Wirbelkörpers und/oder operative Einrenkung einer Luxation eines Wirbelgelenkes mit stabilisierenden Maßnahmen
- GOÄ 2327: Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens
- GOÄ 2333: Operative Aufrichtung/Einrenkung von 2+ Wirbelkörperfrakturen/Luxationen mit Stabilisierung.
