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GOÄ-Ziffer 2339
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GOÄ – 2339
Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger mit Osteosynthese
Einfachsatz
× 1
22.09 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
50.81 €
Höchstsatz
× 3.5
77.32 €
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Mit GOÄ-Ziffer 2339 in 1 Fachrichtung
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Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 2339
Chirurgie
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2338a: Operative Einrichtung des gebrochenen Endgliedknochens eines Fingers – einschließlich Fixation durch Osteosynthese
- GOÄ 2340: Olekranonverschraubung oder Verschraubung des Innen- oder Außenknöchelbruches
- GOÄ 2338: Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedern der Fingerknochen
- GOÄ 2344: Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe bzw. Exstirpation der Kniescheibe oder Teilexstirpation
- GOÄ 2337: Einrichtung gebrochener Endgliedknochen von Fingern oder von gebrochenen Zehenknochen
- GOÄ 2345: Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches
