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GOÄ-Ziffer 2337
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GOÄ – 2337
Einrichtung gebrochener Endgliedknochen von Fingern oder von gebrochenen Zehenknochen
Einfachsatz
× 1
4.43 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
10.19 €
Höchstsatz
× 3.5
15.50 €
2 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 2337 in 2 Fachrichtungen
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Mit GOÄ-Ziffer 2337 in 2 Fachrichtungen
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 2337
Chirurgie
1 insgesamtOrthopädie
1 insgesamt- Finger-, Zehen- oder Großzehenfraktur – Röntgen, Leitungsanästhesie, Einrichtung und SchieneGOÄ 1 · GOÄ 5 · GOÄ 5010 · GOÄ 5011 · GOÄ 493 · GOÄ 2337 · GOÄ 2338 · GOÄ 210
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2336: Operative Einrichtung der gebrochenen Kniescheibe – auch mit Fremdmaterial
- GOÄ 2338: Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedern der Fingerknochen
- GOÄ 2335: Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen
- GOÄ 2338a: Operative Einrichtung des gebrochenen Endgliedknochens eines Fingers – einschließlich Fixation durch Osteosynthese
- GOÄ 2334: Operative Stabilisierung einer Brustwandseite
- GOÄ 2339: Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger mit Osteosynthese
