Wie lässt sich „Entfernung von Fäden oder Klammern“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Entfernung von Fäden oder Klammern“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2007
Nur bei ZusatzleistungKeine zusätzlichen GOÄ-Positionen hinterlegt
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Entfernung von Fäden oder Klammern

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Entfernung von Fäden oder Klammern“ in Betracht?

Für „Entfernung von Fäden oder Klammern“ bildet GOÄ-Nr. 2007 die Kernleistung.

Im konkreten Fall stehen Fäden ziehen, Faeden ziehen, Fadenentfernung, Klammerentfernung im Mittelpunkt. Beratung, Untersuchungsumfang und Nachsorgeschritt müssen als tatsächlich getrennt erbrachte Leistungen erkennbar sein. Bei postoperativen Kontrollen entscheidet der neue Behandlungskontakt; reine Routinetätigkeiten ohne erfüllte Leistungslegende tragen keine zusätzliche Position.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2007KernpositionEntfernung von Fäden oder Klammern

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Entfernung von Fäden oder Klammern“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2007

Kernposition der Kombination

Entfernung von Fäden oder Klammern

Wie grenzt sich „Entfernung von Fäden oder Klammern“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Entfernung von Fäden oder Klammern“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“ und „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Entfernung von Fäden oder Klammern“ dokumentiert werden?

Anlass des Kontakts, Beschwerden und Befund, Umfang der Untersuchung, Beratungsinhalt sowie zeitlicher Abstand zum Eingriff.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Fäden ziehen, Faeden ziehen, Fadenentfernung, Klammerentfernung.

GOÄ-Nr. 2007: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Entfernung von Fäden oder Klammern“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Entfernung von Fäden oder Klammern. GOÄ-Nr. 2007 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Entfernung von Fäden oder Klammern“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Eine postoperative Kontrolle oder Materialentfernung wird mit nicht dokumentierten Beratungs- und Untersuchungsleistungen aufgefüllt.


2.

Prüfpunkt 2

Die Positionen 2007 werden nur anhand der Behandlungsbezeichnung statt anhand ihrer vollständigen Leistungslegenden ausgewählt.


3.

Prüfpunkt 3

„Entfernung von Fäden oder Klammern“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Entfernung eines fühlbaren oberflaechlichen Fremdkörpers

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Entfernung von Nagel, Draht oder Schraube aus kleinem Roehrenknochen

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Extraktion eines Finger- oder Zehennagels

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Entfernung von Fäden oder Klammern“ bildet GOÄ-Nr. 2007 die Kernleistung.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2007. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Entfernung von Fäden oder Klammern“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Chirurgische Sprechstunde mit Beratung und symptombezogener Untersuchung“ und „Eingehende chirurgische Beratung mit symptombezogener Untersuchung“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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