Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Entfernt symptomatische perianale Hautfalten, die Hygiene, Reizung oder lokale Beschwerden verursachen, nach sicherer proktologischer Einordnung. Der Eingriff umfasst operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen).
Wann ist sie anwendbar?
Bei persistierenden Beschwerden oder diagnostischer Unklarheit; aktive Entzündung, Hämorrhoidalleiden und andere anorektale Ursachen sind vor dem Eingriff abzugrenzen. Erforderliche Kernleistung: Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen Mariskenexzision, Marisken Operation, zirkumanale Hautfalten entfernen im Mittelpunkt. Anatomische Höhe, Ausdehnung und Operationsverfahren trennen Untersuchung, Ligatur, Sklerosierung und operative Therapie voneinander. Enthaltene Proktoskopien oder methodische Teilschritte dürfen nicht ein zweites Mal berechnet werden.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten“ bildet GOÄ-Nr. 765 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 442 und GOÄ-Nr. 490 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 765 | Kernposition | Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen) |
| GOÄ-Nr. 442 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“ und „Hohe intraanale Exzision bzw. komplexe operative Hämorrhoidenbehandlung, auch mit Analplastik“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
analer oder rektaler Befund, Lage und Ausdehnung, Proktoskopiebefund, Operationsverfahren, Sphinkterbezug und Wundversorgung.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Mariskenexzision, Marisken Operation, zirkumanale Hautfalten entfernen.
GOÄ-Nr. 765: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten. GOÄ-Nr. 765 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 442 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Eine in der Leistungslegende enthaltene Proktoskopie wird zusätzlich berechnet oder unterschiedliche Hämorrhoidenverfahren werden ohne tatsächliche Kombination addiert.
2.
GOÄ-Nr. 442 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
„Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
