Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 3224
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 444
GOÄ-Abrechnung für Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt eine umschriebene kolorektale Schleimhautläsion zur histologischen Einordnung und senkt bei adenomatösen Polypen das Progressionsrisiko. Der Eingriff umfasst peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten.

Wann ist sie anwendbar?

Bei endoskopisch identifiziertem, technisch abtragbarem Polypen; Größe, Morphologie, Blutungsrisiko und Malignitätsverdacht bestimmen Technik und Nachsorge. Erforderliche Kernleistung: Peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

Fachlicher Kontext

Im konkreten Fall stehen Rektumpolyp peranal, Mastdarmpolyp Operation, transanale Tumorexzision im Mittelpunkt. Anatomische Höhe, Ausdehnung und Operationsverfahren trennen Untersuchung, Ligatur, Sklerosierung und operative Therapie voneinander. Enthaltene Proktoskopien oder methodische Teilschritte dürfen nicht ein zweites Mal berechnet werden.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

Für „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“ bildet GOÄ-Nr. 3224 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 444 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 3224KernpositionPeranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten – einschließlich Schleimhautnaht
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativZuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind. Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 444

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten“ und „Hohe intraanale Exzision bzw. komplexe operative Hämorrhoidenbehandlung, auch mit Analplastik“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

analer oder rektaler Befund, Lage und Ausdehnung, Proktoskopiebefund, Operationsverfahren, Sphinkterbezug und Wundversorgung.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Rektumpolyp peranal, Mastdarmpolyp Operation, transanale Tumorexzision.

GOÄ-Nr. 3224: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Praxisbeispiel

Konkreter Leistungsablauf

Dokumentierter Beispielfall: Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst. GOÄ-Nr. 3224 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 444 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

Eine in der Leistungslegende enthaltene Proktoskopie wird zusätzlich berechnet oder unterschiedliche Hämorrhoidenverfahren werden ohne tatsächliche Kombination addiert.


2.

GOÄ-Nr. 444 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

„Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.