Wie lässt sich „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“ nach GOÄ abrechnen?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“ in Betracht?
Für „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“ bildet GOÄ-Nr. 3224 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 444 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
Im konkreten Fall stehen Rektumpolyp peranal, Mastdarmpolyp Operation, transanale Tumorexzision im Mittelpunkt. Anatomische Höhe, Ausdehnung und Operationsverfahren trennen Untersuchung, Ligatur, Sklerosierung und operative Therapie voneinander. Enthaltene Proktoskopien oder methodische Teilschritte dürfen nicht ein zweites Mal berechnet werden.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 3224 | Kernposition | Peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten – einschließlich Schleimhautnaht |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten – einschließlich Schleimhautnaht
Bedingte oder alternative Position
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Wie grenzt sich „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten“ und „Hohe intraanale Exzision bzw. komplexe operative Hämorrhoidenbehandlung, auch mit Analplastik“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“ dokumentiert werden?
analer oder rektaler Befund, Lage und Ausdehnung, Proktoskopiebefund, Operationsverfahren, Sphinkterbezug und Wundversorgung.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Rektumpolyp peranal, Mastdarmpolyp Operation, transanale Tumorexzision.
GOÄ-Nr. 3224: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Dokumentierter Beispielfall: Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst. GOÄ-Nr. 3224 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 444 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Eine in der Leistungslegende enthaltene Proktoskopie wird zusätzlich berechnet oder unterschiedliche Hämorrhoidenverfahren werden ohne tatsächliche Kombination addiert.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 444 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
3.
Prüfpunkt 3
„Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Dupuytren-Operation mit teilweiser Entfernung der Palmaraponeurose
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Dupuytren-Operation mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operation an der Leber, etwa Teilresektion oder Tumorexzision
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 3224. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Peranale operative Entfernung eines Rektumpolypen oder einer Rektumgeschwulst“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten“ und „Hohe intraanale Exzision bzw. komplexe operative Hämorrhoidenbehandlung, auch mit Analplastik“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
