Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Extraktion eines Finger- oder Zehennagels“.

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beseitigt krankhaftes Nagelgewebe oder entlastet den Nagelwall, um Druck, wiederkehrende Entzündung und Fehlwachstum zu behandeln. Die Versorgung umfasst extraktion eines Finger- oder Zehennagels.
Wann ist sie anwendbar?
Bei eingewachsenem, traumatisch geschädigtem oder chronisch entzündetem Nagel, wenn konservative Maßnahmen nicht genügen oder ein Abszess entlastet werden muss. Erforderliche Kernleistung: Extraktion eines Finger- oder Zehennagels; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
Fachlicher Kontext
Im konkreten Fall stehen Nagel ziehen, Nagelavulsion, Finger- oder Zehennagel entfernen im Mittelpunkt. Die Abrechnung richtet sich nach anatomischer Struktur, Lokalisation und Operationsziel. Eine bloße Freilegung oder ein methodisch notwendiger Teilschritt ist von einer selbständigen Sehnen-, Nerven-, Faszien- oder plastischen Leistung abzugrenzen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
Für „Extraktion eines Finger- oder Zehennagels“ bildet GOÄ-Nr. 2033 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 490 ist nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 2033 | Kernposition | Extraktion eines Finger- oder Zehennagels |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Extraktion eines Finger- oder Zehennagels“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Einrichtung einer Endgliedfraktur am Finger oder einer Zehenfraktur“ und „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
betroffene Hand oder Fußseite, Finger beziehungsweise Zehe, anatomische Struktur, Funktionsbefund, Operationsziel und einzelne Rekonstruktionsschritte.
Klinischer Bezug der Dokumentation: Nagel ziehen, Nagelavulsion, Finger- oder Zehennagel entfernen.
GOÄ-Nr. 2033: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.
Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.
Praxisbeispiel
Konkreter Leistungsablauf
Dokumentierter Beispielfall: Extraktion eines Finger- oder Zehennagels. GOÄ-Nr. 2033 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 490 muss zusätzlich gelten: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
Methodisch notwendige Freilegungs-, Lösungs- oder Verschlussschritte werden zusätzlich zur operativen Zielleistung berechnet.
2.
GOÄ-Nr. 490 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.
3.
„Extraktion eines Finger- oder Zehennagels“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
