Wie lässt sich „Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“ nach GOÄ abrechnen?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Chirurgie: Positionen, Voraussetzungen und Dokumentation für „Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“.

FachgruppeChirurgie
KernpositionenGOÄ-Nr. 2040
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 443 und GOÄ-Nr. 490
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“ in Betracht?

Für „Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“ bildet GOÄ-Nr. 2040 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 443 und GOÄ-Nr. 490 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Im konkreten Fall stehen Tumor Fingerweichteile, Hämangiom Finger, Haemangiom Finger, Fingerweichteiltumor im Mittelpunkt. Die Abrechnung richtet sich nach anatomischer Struktur, Lokalisation und Operationsziel. Eine bloße Freilegung oder ein methodisch notwendiger Teilschritt ist von einer selbständigen Sehnen-, Nerven-, Faszien- oder plastischen Leistung abzugrenzen.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 2040KernpositionExstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z.B. Hämangiom)
GOÄ-Nr. 443Bedingt / alternativNur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativNur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 2040

Kernposition der Kombination

Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z.B. Hämangiom)

GOÄ 443

Bedingte oder alternative Position

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Hinterlegter Faktor: 1
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Wie grenzt sich „Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Einrichtung einer Endgliedfraktur am Finger oder einer Zehenfraktur“ und „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“ dokumentiert werden?

betroffene Hand oder Fußseite, Finger beziehungsweise Zehe, anatomische Struktur, Funktionsbefund, Operationsziel und einzelne Rekonstruktionsschritte.

Klinischer Bezug der Dokumentation: Tumor Fingerweichteile, Hämangiom Finger, Haemangiom Finger, Fingerweichteiltumor.

GOÄ-Nr. 2040: vollständige Durchführung und patientenbezogene Befunddokumentation.

Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.

Nur bei tatsächlich gesondert erbrachter und dokumentierter Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks; nicht ansetzen, wenn sie Bestandteil der Hauptleistung ist.

Behandlungstag, Leistungserbringer und Zuordnung jeder Position zum konkret dokumentierten Leistungsabschnitt.

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Dokumentierter Beispielfall: Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile. GOÄ-Nr. 2040 wird mit dem vollständigen Leistungsinhalt dokumentiert. Für GOÄ-Nr. 443 muss zusätzlich gelten: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Methodisch notwendige Freilegungs-, Lösungs- oder Verschlussschritte werden zusätzlich zur operativen Zielleistung berechnet.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 443 wird ergänzt, ohne folgende Voraussetzung zu belegen: Nur bei ambulanter Durchführung, nur wenn die Hauptleistung im abschließenden Katalog des Abschnitts C VIII steht; je Behandlungstag nur der nach der höchstbewerteten zuschlagsfähigen Einzelleistung passende OP-Zuschlag.


3.

Prüfpunkt 3

„Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“ wird mit einer fachlich verwandten, aber im Leistungsumfang abweichenden Kombination gleichgesetzt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Chirurgie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Operation eines Ganglions am Fingergelenk

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Extraktion eines Finger- oder Zehennagels

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Operation einer Tendosynovitis am Handgelenk oder Anularsegment

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Sehnenscheidenstenosenoperation

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“ bildet GOÄ-Nr. 2040 die Kernleistung. GOÄ-Nr. 443 und GOÄ-Nr. 490 sind nur bei dem jeweils beschriebenen zusätzlichen oder alternativen Leistungsinhalt zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 2040. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Diese Seite beantwortet ausschließlich die Abrechnungsfrage zu „Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile“. Fachlich nah, aber nach Leistungsumfang getrennt zu prüfen, sind „Einrichtung einer Endgliedfraktur am Finger oder einer Zehenfraktur“ und „Einrichtung einer Grund-/Mittelgliedfraktur am Finger oder Grosszehenfraktur“. Die eigene Seite jeder Variante verhindert, dass unterschiedliche Indikationen, Verfahren oder Zusatzleistungen zu einer pauschalen Kette vermischt werden.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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