GOÄ-Ziffer 5030

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GOÄ – 5030

Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
Einfachsatz
× 1
20.98 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
37.77 €
Höchstsatz
× 2.5
52.46 €

25 passende Ziffernketten

Mit GOÄ-Ziffer 5030 in 2 Fachrichtungen

Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 5030

Orthopädie

24 insgesamt

Radiologie

1 insgesamt

15 von 25 fachlich priorisierten Ziffernketten. Alle Kombinationen mit GOÄ 5030 in der Gesamtübersicht ansehen

Punktzahl:
360
Ausschlussziffern:
503551105111
Wichtig:
Erfasst eine Röntgenaufnahme mehrere in der Leistungsbeschreibung genannte Skeletteile, sind die Gebührenpositionen 5030 und 5031 nur einmal berechnungsfähig und nicht je aufgenommenem Skeletteil.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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