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GOÄ-Ziffer: 5030
Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, Hand-, Fuß-, Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks.
Einfachsatz
× 1
20.98 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
37.77 €
Höchstsatz
× 2.5
52.46 €
Wichtig:
Erfasst eine Röntgenaufnahme mehrere in der Leistungsbeschreibung genannte Skeletteile, sind die Gebührenpositionen 5030 und 5031 nur einmal berechnungsfähig und nicht je aufgenommenem Skeletteil.
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