Welche GOÄ-Ziffern sind für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichSchulter und Ellenbogen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ in Betracht?

Für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 5031 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ stehen Frozen Shoulder, adhäsive Kapsulitis, Schultersteife, Gelenkinjektion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativStandardisierte Schmerz-/Funktionsskala ausgewertet.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 5030Bedingt / alternativRöntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
GOÄ-Nr. 255Bedingt / alternativReine intraartikuläre Injektion ohne Punktion/Entlastung.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur zulässige tatsächlich entstandene Präparatkosten.
GOÄ-Nr. A3306Bedingt / alternativEigenständiger chirotherapeutischer Eingriff am Schultergelenk tatsächlich erbracht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Standardisierte Schmerz-/Funktionsskala ausgewertet.

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 5030

Bedingte oder alternative Position

Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen

GOÄ 5031

Bedingte oder alternative Position

Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030

GOÄ 255

Bedingte oder alternative Position

Reine intraartikuläre Injektion ohne Punktion/Entlastung.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur zulässige tatsächlich entstandene Präparatkosten.

GOÄ A3306

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger chirotherapeutischer Eingriff am Schultergelenk tatsächlich erbracht.

Analog bewertet zu: 3306

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite, aktive/passive Beweglichkeit
Schmerz-/Funktionsskala
Sonographie-/Röntgenbefund
Gelenk, Präparat und Dosis
bei A3306 Funktionsbefund, Technik und Ergebnis

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Wie grenzt sich „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ sowie „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Frozen Shoulder, adhäsive Kapsulitis, Schultersteife, Gelenkinjektion

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

Seite, aktive/passive Beweglichkeit

Schmerz-/Funktionsskala

Sonographie-/Röntgenbefund

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur zulässige tatsächlich entstandene Präparatkosten.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 5031 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ sowie „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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