Welche GOÄ-Ziffern sind für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“.

Welche GO Ä-Ziffern kommen für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ in Betracht?
Für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 857, GOÄ-Nr. 5030 und GOÄ-Nr. 5031 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ stehen Frozen Shoulder, adhäsive Kapsulitis, Schultersteife, Gelenkinjektion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Standardisierte Schmerz-/Funktionsskala ausgewertet. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5030 | Bedingt / alternativ | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 255 | Bedingt / alternativ | Reine intraartikuläre Injektion ohne Punktion/Entlastung. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Nur zulässige tatsächlich entstandene Präparatkosten. |
| GOÄ-Nr. A3306 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger chirotherapeutischer Eingriff am Schultergelenk tatsächlich erbracht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Bedingte oder alternative Position
Standardisierte Schmerz-/Funktionsskala ausgewertet.
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Bedingte oder alternative Position
Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
Bedingte oder alternative Position
Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
Bedingte oder alternative Position
Reine intraartikuläre Injektion ohne Punktion/Entlastung.
Bedingte oder alternative Position
Nur zulässige tatsächlich entstandene Präparatkosten.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger chirotherapeutischer Eingriff am Schultergelenk tatsächlich erbracht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ sowie „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Frozen Shoulder, adhäsive Kapsulitis, Schultersteife, Gelenkinjektion
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
Seite, aktive/passive Beweglichkeit
Schmerz-/Funktionsskala
Sonographie-/Röntgenbefund
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Nur zulässige tatsächlich entstandene Präparatkosten.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Epikondylopathie – umfassende Diagnostik mit Infiltration oder Stoßwellentherapie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ sowie „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
