Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie
Orthopädie · Schulter und Ellenbogen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Gewinnt Synovialmaterial zur Differenzialdiagnose beziehungsweise entlastet oder behandelt gezielt Gelenk- und periartikuläre Entzündung. Die Behandlung umfasst umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Erguss, unklarer akuter Arthritis oder umschriebenem entzündlichem Schmerz; Infektion, Blutungsrisiko und bei Injektion die gesicherte Zielstruktur sind vorab zu prüfen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Standardisierte Schmerz-/Funktionsskala ausgewertet. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5030 | Bedingt / alternativ | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 255 | Bedingt / alternativ | Injektion, intraartikulär oder perineural. Reine intraartikuläre Injektion ohne Punktion/Entlastung. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Präparatkosten. |
| GOÄ-Nr. A3306 | Bedingt / alternativ | Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule. Eigenständiger chirotherapeutischer Eingriff am Schultergelenk tatsächlich erbracht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ sowie „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
Seite, aktive/passive Beweglichkeit
Schmerz-/Funktionsskala
Sonographie-/Röntgenbefund
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Gelenk, Präparat und Dosis
bei A3306 Funktionsbefund, Technik und Ergebnis
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Präparatkosten.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
