Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie

Orthopädie · Schulter und Ellenbogen

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichSchulter und Ellenbogen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Lokalisiert einen belastungsabhängigen Sehnen- beziehungsweise Ansatzschmerz und verbindet Funktionsprüfung mit gezielter konservativer, infiltrativer oder physikalischer Therapie. Die Behandlung umfasst ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch gesichertem, anhaltendem Beschwerdebild nach Prüfung von Differentialdiagnosen; Infiltration oder Stoßwelle nur bei passender Zielstruktur und dokumentierter Vorbehandlung. Erforderliche Kernleistung: Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 5030Bedingt / alternativRöntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen. Schulter-Röntgen in zwei Ebenen.
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030. Ergänzende Ebene(n).
GOÄ-Nr. 267Bedingt / alternativMedikamentöse Infiltration einer Körperregion, z.B. paravertebral, perineural, perikapsulär oder retrobulbär, pro Sitzung. Extraartikuläre medikamentöse Infiltration der Schulterregion.
GOÄ-Nr. 207Bedingt / alternativTape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband. Konventioneller Tapeverband eines großen Gelenks tatsächlich angelegt.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenSachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Standardisierte Schulter-/Schmerzskala angewendet und ärztlich ausgewertet.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung

Kombinationsregeln und Alternativen

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ sowie „Epikondylopathie – umfassende Diagnostik mit Infiltration oder Stoßwellentherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

Seite, Beweglichkeit, Kraft und spezifische Tests

Sonographiebefund

Röntgenbefund

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

bei Infiltration Zielstruktur, Präparat und Dosis

bei Tape Art und Indikation

bei Nr. 857 verwendete Skala und Ergebnis

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.