Welche GOÄ-Ziffern sind für „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichSchulter und Ellenbogen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ in Betracht?

Für „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5030, GOÄ-Nr. 5031 und GOÄ-Nr. 267 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ stehen Schulter, Impingement, Rotatorenmanschette, Bursitis subacromialis, subakromial. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 5030Bedingt / alternativSchulter-Röntgen in zwei Ebenen.
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n).
GOÄ-Nr. 267Bedingt / alternativExtraartikuläre medikamentöse Infiltration der Schulterregion.
GOÄ-Nr. 207Bedingt / alternativKonventioneller Tapeverband eines großen Gelenks tatsächlich angelegt.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativStandardisierte Schulter-/Schmerzskala angewendet und ärztlich ausgewertet.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 5030

Bedingte oder alternative Position

Schulter-Röntgen in zwei Ebenen.

GOÄ 5031

Bedingte oder alternative Position

Ergänzende Ebene(n).

GOÄ 267

Bedingte oder alternative Position

Extraartikuläre medikamentöse Infiltration der Schulterregion.

GOÄ 207

Bedingte oder alternative Position

Konventioneller Tapeverband eines großen Gelenks tatsächlich angelegt.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.

GOÄ 857

Bedingte oder alternative Position

Standardisierte Schulter-/Schmerzskala angewendet und ärztlich ausgewertet.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite, Beweglichkeit, Kraft und spezifische Tests
Sonographiebefund
Röntgenbefund
bei Infiltration Zielstruktur, Präparat und Dosis
bei Tape Art und Indikation
bei Nr. 857 verwendete Skala und Ergebnis

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Wie grenzt sich „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ sowie „Epikondylopathie – umfassende Diagnostik mit Infiltration oder Stoßwellentherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Schulter, Impingement, Rotatorenmanschette, Bursitis subacromialis

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

Seite, Beweglichkeit, Kraft und spezifische Tests

Sonographiebefund

Röntgenbefund

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur zulässige tatsächlich entstandene Arzneimittelauslagen.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5030, GOÄ-Nr. 5031 und GOÄ-Nr. 267 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ sowie „Epikondylopathie – umfassende Diagnostik mit Infiltration oder Stoßwellentherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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