Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ in Betracht?
Für „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 5030 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5031, GOÄ-Nr. A1800 und GOÄ-Nr. A302 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ stehen Kalkschulter, Tendinosis calcarea, Stoßwelle, ESWT, Schulter. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5030 | Kernposition | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. A1800 | Bedingt / alternativ | Fokussierte ESWT mit entsprechendem Verfahren. |
| GOÄ-Nr. A302 | Bedingt / alternativ | Radiale Stoßwellentherapie. |
| GOÄ-Nr. 267 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche eigenständige extraartikuläre medikamentöse Infiltration. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Standardisierte Schulter-/Schmerzskala angewendet und ärztlich ausgewertet. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Kernposition der Kombination
Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
Bedingte oder alternative Position
Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
Bedingte oder alternative Position
Fokussierte ESWT mit entsprechendem Verfahren.
Bedingte oder alternative Position
Radiale Stoßwellentherapie.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche eigenständige extraartikuläre medikamentöse Infiltration.
Bedingte oder alternative Position
Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.
Bedingte oder alternative Position
Standardisierte Schulter-/Schmerzskala angewendet und ärztlich ausgewertet.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Epikondylopathie – umfassende Diagnostik mit Infiltration oder Stoßwellentherapie“ sowie „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kalkschulter, Tendinosis calcarea, Stoßwelle, ESWT
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030
Seite, Kalklokalisation und klinische Tests
Sonographie- und Röntgenbefund
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 5030 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Epikondylopathie – umfassende Diagnostik mit Infiltration oder Stoßwellentherapie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Adhäsive Kapsulitis – umfassende Abklärung und intraartikuläre Therapie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 5030. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Epikondylopathie – umfassende Diagnostik mit Infiltration oder Stoßwellentherapie“ sowie „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
