Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie
Orthopädie · Schulter und Ellenbogen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Lokalisiert einen belastungsabhängigen Sehnen- beziehungsweise Ansatzschmerz und verbindet Funktionsprüfung mit gezielter konservativer, infiltrativer oder physikalischer Therapie. Die Abklärung umfasst bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinisch gesichertem, anhaltendem Beschwerdebild nach Prüfung von Differentialdiagnosen; Infiltration oder Stoßwelle nur bei passender Zielstruktur und dokumentierter Vorbehandlung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5030 | Kernposition | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. A1800 | Bedingt / alternativ | Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei orthopädischen, chirurgischen oder schmerztherapeutischen Indikationen, analog Nr. 1800 GOÄ, je Sitzung. Fokussierte ESWT mit entsprechendem Verfahren. |
| GOÄ-Nr. A302 | Bedingt / alternativ | Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks. Radiale Stoßwellentherapie. |
| GOÄ-Nr. 267 | Bedingt / alternativ | Medikamentöse Infiltration einer Körperregion, z.B. paravertebral, perineural, perikapsulär oder retrobulbär, pro Sitzung. Zusätzliche eigenständige extraartikuläre medikamentöse Infiltration. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen. |
| GOÄ-Nr. 857 | Bedingt / alternativ | Orientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Standardisierte Schulter-/Schmerzskala angewendet und ärztlich ausgewertet. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Epikondylopathie – umfassende Diagnostik mit Infiltration oder Stoßwellentherapie“ sowie „Rotatorenmanschetten-/Impingement-Syndrom – Diagnostik und subakromiale Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030
Seite, Kalklokalisation und klinische Tests
Sonographie- und Röntgenbefund
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
ESWT-Verfahren, Gerät, Energie/Parameter und Sitzungsnummer
bei Infiltration Präparat und Dosis
bei Nr. 857 verwendete Skala und Ergebnis
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Kalkschulter – bildgebende Abklärung und Stoßwellentherapie“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
