GOÄ-Ziffer 5031

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GOÄ – 5031

Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
Einfachsatz
× 1
5.83 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
10.49 €
Höchstsatz
× 2.5
14.57 €

24 passende Ziffernketten

Mit GOÄ-Ziffer 5031 in 2 Fachrichtungen

Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 5031

Orthopädie

23 insgesamt

Radiologie

1 insgesamt

15 von 24 fachlich priorisierten Ziffernketten. Alle Kombinationen mit GOÄ 5031 in der Gesamtübersicht ansehen

Punktzahl:
100
Ausschlussziffern:
503551105111
Wichtig:
Erfasst eine Röntgenaufnahme mehrere in der Leistungsbeschreibung genannte Skeletteile, sind die Gebührenpositionen 5030 und 5031 nur einmal berechnungsfähig und nicht je aufgenommenem Skeletteil.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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