Gonarthrose – umfassende Diagnostik und intraartikuläre Therapie

Orthopädie · Hüfte und Knie

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichHüfte und Knie
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Gonarthrose – umfassende Diagnostik und intraartikuläre Therapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Schweregrad und Aktivität einer Kniearthrose und bringt bei passender Indikation ein vorgesehenes Präparat intraartikulär ein, um Schmerzen und Funktion zeitlich begrenzt zu verbessern. Die Behandlung umfasst kniediagnostik und bei Indikation bildgestützte intraartikuläre Behandlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischer Gonarthrose trotz angemessener Basistherapie und nach Ausschluss von Infektion sowie anderer vorrangiger Ursachen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Kniediagnostik und bei Indikation bildgestützte intraartikuläre Behandlung. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 857Bedingt / alternativOrientierende Testauswertung (z.B. Eysenck, MPQ, MPI, Raven, Sceno, Wartegg, Haus-Baum-Mensch), insgesamt. Lüscher-Test ausgeschlossen. Standardisierte Schmerz-/Funktionsskala ausgewertet.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 5030KernpositionRöntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
GOÄ-Nr. 5031Bedingt / alternativErgänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
GOÄ-Nr. 255Bedingt / alternativInjektion, intraartikulär oder perineural. Reine intraartikuläre Injektion.
GOÄ-Nr. 284Bedingt / alternativEigenbluteinspritzung – einschließlich Blutentnahme. Eigenbluteinspritzung einschließlich Blutentnahme bei PRP/Eigenblutbehandlung.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenSachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Präparat-/Materialkosten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Bei einfacher geschlossener PRP-Aufbereitung keinen zusätzlichen Analogansatz für das Zentrifugieren bilden.

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Coxarthrose – umfassende Diagnostik und intraartikuläre Therapie“ sowie „Patellasehnen-Tendinopathie – Bildgebung, Tape und Stoßwellentherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030

Seite, Achse, Stabilität und Beweglichkeit

Schmerz-/Funktionsskala

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Sonographie-/Röntgenbefund

Präparat, Dosis und Gelenk

bei PRP Aufbereitungssystem

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Präparat-/Materialkosten.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „Gonarthrose – umfassende Diagnostik und intraartikuläre Therapie“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.