Akute Knieverletzung – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung
Orthopädie · Hüfte und Knie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erfasst nach Knieverletzung Erguss, knöcherne Läsion und Band- beziehungsweise Streckapparatstabilität und leitet daraus Schutz, weiterführende Bildgebung oder operative Abklärung ab. Die Bildgebung umfasst ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs und Röntgenaufnahme.
Wann ist sie anwendbar?
Nach akutem Knietrauma bei Schmerz, Schwellung, Instabilität oder Belastungsunfähigkeit; Sonographie, Röntgen und Stabilisierung richten sich nach Befund und validierten Frakturhinweisen. Erforderliche Kernleistungen: Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs und Röntgenaufnahme; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5030 | Kernposition | Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen |
| GOÄ-Nr. 5031 | Bedingt / alternativ | Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030 |
| GOÄ-Nr. 204 | Bedingt / alternativ | Wund- oder stabilisierender Verband Kopf/Rumpf/Gelenke (≥2 große Gelenke). Umfasst Schanz-Halskrawatten- und Kompressionsverbände. Zirkulärer Kompressions-/Stützverband. |
| GOÄ-Nr. 207 | Bedingt / alternativ | Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband. Konventioneller Tapeverband eines großen Gelenks. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Patellaluxation – Bildgebung und geschlossene Reposition“ sowie „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
GOÄ-Nr. 5030: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5030
Unfallmechanismus und Belastbarkeit
Stabilitäts-, Meniskus- und Patellatests
Sonographie-/Röntgenbefund
Art des Verbands
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Akute Knieverletzung – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
