Welche GOÄ-Ziffern sind für „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichFuß und Sprunggelenk
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ in Betracht?

Für „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 5020 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5021, GOÄ-Nr. 204 und GOÄ-Nr. 207 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ stehen Sprunggelenk, Distorsion, Bänderriss, Umknicken, Sportverletzung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 5020KernpositionHandgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
GOÄ-Nr. 5021Bedingt / alternativHandgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativKompressions-/Stützverband.
GOÄ-Nr. 207Bedingt / alternativKonventioneller Tapeverband eines großen Gelenks.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht, etwa bei Weiterbehandlung oder Versicherung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 5020

Kernposition der Kombination

Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe

GOÄ 5021

Bedingte oder alternative Position

Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe

GOÄ 204

Bedingte oder alternative Position

Kompressions-/Stützverband.

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 207

Bedingte oder alternative Position

Konventioneller Tapeverband eines großen Gelenks.

Abrechnungsalternative: verband
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht, etwa bei Weiterbehandlung oder Versicherung.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Unfallmechanismus, Belastbarkeit und Druckpunkte
Bandstabilität und neurovaskulärer Status
Sonographie-/Röntgenbefund
Verband
bei Nr. 75 eigenständiger ausführlicher Bericht

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
Group: verband
Choose: at_most_one

Wie grenzt sich „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Knieverletzung – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ sowie „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Sprunggelenk, Distorsion, Bänderriss, Umknicken

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

GOÄ-Nr. 5020: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5020

Unfallmechanismus, Belastbarkeit und Druckpunkte

Bandstabilität und neurovaskulärer Status

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 5020 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5020). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 5020 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5021, GOÄ-Nr. 204 und GOÄ-Nr. 207 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 5020. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute Knieverletzung – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“ sowie „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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