Welche GOÄ-Ziffern sind für „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichFuß und Sprunggelenk
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ in Betracht?

Für „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5020, GOÄ-Nr. 5021 und GOÄ-Nr. A652 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ stehen Morton-Neurom, Morton-Neuralgie, Metatarsalgie, Vorfußschmerz, Infiltration. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 5020Bedingt / alternativHandgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
GOÄ-Nr. 5021Bedingt / alternativHandgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
GOÄ-Nr. A652Bedingt / alternativEKG-Untersuchung in Ruhe und unter Belastung (Ergometrie) mit mindestens neun Ableitungen, ggf. mit Belastungsänderung.
GOÄ-Nr. 267Bedingt / alternativMedikamentöse Infiltration einer Vorfußregion.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 5020

Bedingte oder alternative Position

Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe

GOÄ 5021

Bedingte oder alternative Position

Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe

GOÄ A652

Bedingte oder alternative Position

EKG-Untersuchung in Ruhe und unter Belastung (Ergometrie) mit mindestens neun Ableitungen, ggf. mit Belastungsänderung.

Analog bewertet zu: 652
GOÄ 267

Bedingte oder alternative Position

Medikamentöse Infiltration einer Vorfußregion.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Intermetatarsalraum, Seite und Provokation
Sonographie-/Röntgenbefund
Pedographie
Präparat, Dosis und Zielregion

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Wie grenzt sich „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hallux valgus/rigidus oder Fußfehlstellung – Röntgen, Pedographie und Einlagenplanung“ sowie „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Morton-Neurom, Morton-Neuralgie, Metatarsalgie, Vorfußschmerz

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

Intermetatarsalraum, Seite und Provokation

Sonographie-/Röntgenbefund

Pedographie

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5020, GOÄ-Nr. 5021 und GOÄ-Nr. A652 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hallux valgus/rigidus oder Fußfehlstellung – Röntgen, Pedographie und Einlagenplanung“ sowie „Sprunggelenksdistorsion – Sonographie, Röntgen und Stabilisierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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