Welche GOÄ-Ziffern sind für „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichFuß und Sprunggelenk
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ in Betracht?

Für „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 5020 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5021, GOÄ-Nr. A652 und GOÄ-Nr. A1800 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ stehen Plantarfasziitis, Fersensporn, Fersenschmerz, Pedographie, ESWT. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 5020KernpositionHandgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
GOÄ-Nr. 5021Bedingt / alternativHandgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
GOÄ-Nr. A652Bedingt / alternativPedographische Druckverteilungsmessung beidseits, einmal je Sitzung.
GOÄ-Nr. A1800Bedingt / alternativFokussierte ESWT.
GOÄ-Nr. A302Bedingt / alternativRadiale Stoßwellentherapie.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 5020

Kernposition der Kombination

Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe

GOÄ 5021

Bedingte oder alternative Position

Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe

GOÄ A652

Bedingte oder alternative Position

Pedographische Druckverteilungsmessung beidseits, einmal je Sitzung.

Analog bewertet zu: 652
GOÄ A1800

Bedingte oder alternative Position

Fokussierte ESWT.

Analog bewertet zu: 1800
Abrechnungsalternative: eswt
GOÄ A302

Bedingte oder alternative Position

Radiale Stoßwellentherapie.

Analog bewertet zu: 302
Abrechnungsalternative: eswt

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite und Provokation
Sonographie-/Röntgenbefund
pedographische Messung und Auswertung
ESWT-Verfahren, Parameter und Sitzungsnummer

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.
Group: eswt
Choose: at_most_one

Wie grenzt sich „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Achillessehnen-Tendinopathie – Bildgebung, Tape und Stoßwellentherapie“ sowie „Hallux valgus/rigidus oder Fußfehlstellung – Röntgen, Pedographie und Einlagenplanung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Plantarfasziitis, Fersensporn, Fersenschmerz, Pedographie

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

GOÄ-Nr. 5020: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5020

Seite und Provokation

Sonographie-/Röntgenbefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 5020 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5020). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 5020 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5021, GOÄ-Nr. A652 und GOÄ-Nr. A1800 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 5020. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Achillessehnen-Tendinopathie – Bildgebung, Tape und Stoßwellentherapie“ sowie „Hallux valgus/rigidus oder Fußfehlstellung – Röntgen, Pedographie und Einlagenplanung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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