Hallux valgus/rigidus oder Fußfehlstellung – Röntgen, Pedographie und Einlagenplanung

Orthopädie · Fuß und Sprunggelenk

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichFuß und Sprunggelenk
GOÄ-Abrechnung für Hallux valgus/rigidus oder Fußfehlstellung – Röntgen, Pedographie und Einlagenplanung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert Vorfußfehlstellung und Druckverteilung und leitet daraus eine passende Einlagen-, Schuh- oder gegebenenfalls operative Strategie ab. Die Bildgebung umfasst röntgen, Pedographie und Einlagenplanung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei belastungsabhängigem Vorfußschmerz oder klinischer Fehlstellung; belastete Röntgenaufnahmen und Pedographie werden nur eingesetzt, wenn sie die konkrete Versorgung beeinflussen. Erforderliche Kernleistungen: Röntgen, Pedographie und Einlagenplanung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 5020KernpositionHandgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
GOÄ-Nr. 5021Bedingt / alternativHandgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
GOÄ-Nr. A652KernpositionEKG-Untersuchung in Ruhe und unter Belastung (Ergometrie) mit mindestens neun Ableitungen, ggf. mit Belastungsänderung.
GOÄ-Nr. 3310Bedingt / alternativAbdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für eine Hand oder für einen Fuß mit oder ohne Positiv. Abdruck/Modellherstellung für den Fuß tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Versorgungsbericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ A652

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 652

Kombinationsregeln und Alternativen

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie“ sowie „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5020: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5020

GOÄ-Nr. A652: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. A652

Fußform, Achsen und Gangbild

Röntgenbefund

Druckverteilung und Auswertung

Versorgungsziel

gegebenenfalls Modellherstellung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „Hallux valgus/rigidus oder Fußfehlstellung – Röntgen, Pedographie und Einlagenplanung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.