Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung

Orthopädie · Fuß und Sprunggelenk

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichFuß und Sprunggelenk
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 3310
GOÄ-Abrechnung für Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Überträgt Achse, Druckverteilung und funktionellen Korrekturbedarf in ein individuell angepasstes orthopädisches Hilfsmittel beziehungsweise Modell. Die Versorgung umfasst fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei funktionell relevantem Defizit mit erwartbarem Nutzen der Versorgung; Passform, Korrekturziel, Haut- und Druckstellen sowie Gebrauchsfunktion sind zu prüfen. Erforderliche Kernleistung: Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Abdruck oder Modellherstellung für einen Fuß tatsächlich durchgeführt.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. A652Bedingt / alternativEKG-Untersuchung in Ruhe und unter Belastung (Ergometrie) mit mindestens neun Ableitungen, ggf. mit Belastungsänderung. Pedographische Messung tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 3310KernpositionAbdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für eine Hand oder für einen Fuß mit oder ohne Positiv. Abdruck oder Modellherstellung für einen Fuß tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 3321Bedingt / alternativErstellen eines Konstruktionsplanes für ein großes orthopädisches Hilfsmittel (z.B. Kunstglied). Konstruktionsplan für ein großes orthopädisches Hilfsmittel tatsächlich erstellt.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Versorgungsbericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ A652

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 652

Kombinationsregeln und Alternativen

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Hallux valgus/rigidus oder Fußfehlstellung – Röntgen, Pedographie und Einlagenplanung“ sowie „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 3310: Abdruck oder Modellherstellung für einen Fuß tatsächlich durchgeführt.

Befund und Versorgungsziel

Pedographie

Werkstoff und Modellherstellung

gegebenenfalls Konstruktionsplan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


2.

Die für „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.