Welche GOÄ-Ziffern sind für „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ in Betracht?
Für „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 3310 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. A652, GOÄ-Nr. 3321 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ stehen Fußabdruck, Modellherstellung, Orthesenversorgung, Einlage, Gipsabdruck. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. A652 | Bedingt / alternativ | Pedographische Messung tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 3310 | Kernposition | Abdruck oder Modellherstellung für einen Fuß tatsächlich durchgeführt. |
| GOÄ-Nr. 3321 | Bedingt / alternativ | Konstruktionsplan für ein großes orthopädisches Hilfsmittel tatsächlich erstellt. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Versorgungsbericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
Bedingte oder alternative Position
Pedographische Messung tatsächlich durchgeführt.
Kernposition der Kombination
Abdruck oder Modellherstellung für einen Fuß tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Konstruktionsplan für ein großes orthopädisches Hilfsmittel tatsächlich erstellt.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Versorgungsbericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Auswahlregeln
Wie grenzt sich „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hallux valgus/rigidus oder Fußfehlstellung – Röntgen, Pedographie und Einlagenplanung“ sowie „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Fußabdruck, Modellherstellung, Orthesenversorgung, Einlage
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 3310: Abdruck oder Modellherstellung für einen Fuß tatsächlich durchgeführt.
Befund und Versorgungsziel
Pedographie
Werkstoff und Modellherstellung
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 3310 (Abdruck oder Modellherstellung für einen Fuß tatsächlich durchgeführt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Die für „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Hallux valgus/rigidus oder Fußfehlstellung – Röntgen, Pedographie und Einlagenplanung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Plantarfasziitis/Fersensporn – Bildgebung, Pedographie und Stoßwellentherapie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 3310. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Fußabdruck/Modellherstellung für orthopädische Versorgung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hallux valgus/rigidus oder Fußfehlstellung – Röntgen, Pedographie und Einlagenplanung“ sowie „Morton-Neuralgie/Metatarsalgie – Sonographie, Röntgen, Pedographie und Infiltration“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
