GOÄ-Ziffer 5020

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GOÄ – 5020

Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
Einfachsatz
× 1
12.82 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
23.08 €
Höchstsatz
× 2.5
32.06 €

14 passende Ziffernketten

Mit GOÄ-Ziffer 5020 in 2 Fachrichtungen

Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 5020

Orthopädie

13 insgesamt

Radiologie

1 insgesamt

14 passende Ziffernketten. Alle Kombinationen mit GOÄ 5020 in der Gesamtübersicht ansehen

Punktzahl:
220
Ausschlussziffern:
50355110511150105011
Wichtig:
Werden mit einer Röntgenaufnahme mehrere in der Leistungsbeschreibung genannte Skeletteile erfasst, sind die Gebührenpositionen 5020 und 5021 nur einmal berechnungsfähig und nicht je aufgenommenem Skeletteil.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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