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GOÄ-Ziffer: 5020
Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
Einfachsatz
× 1
12.82 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
23.08 €
Höchstsatz
× 2.5
32.06 €
Wichtig:
Werden mit einer Röntgenaufnahme mehrere in der Leistungsbeschreibung genannte Skeletteile erfasst, sind die Gebührenpositionen 5020 und 5021 nur einmal berechnungsfähig und nicht je aufgenommenem Skeletteil.
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