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GOÄ-Ziffer 5004
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GOÄ – 5004
Zähne
Einfachsatz
× 1
23.31 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
41.97 €
Höchstsatz
× 2.5
58.29 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 5002: Zähne
- GOÄ 5010: Finger oder Zehen
- GOÄ 5000: Zähne
- GOÄ 5011: Finger oder Zehen
- GOÄ 4873: Chromosomenanalyse (Fibroblasten/Epithelien) mit Kultivierung und Subkultivierung, ggf. inkl. Materialentnahme.
- GOÄ 5020: Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
