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GOÄ-Ziffer: 5011
Finger oder Zehen
Einfachsatz
× 1
3.50 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
6.30 €
Höchstsatz
× 2.5
8.74 €
Wichtig:
Wenn eine Röntgenaufnahme mehrere Finger oder Zehen erfasst, sind die Gebührenpositionen 5010 und 5011 nur einmal berechnungsfähig und nicht je aufgenommenem Finger oder Zeh.
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