Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung
Orthopädie · Hand und Handgelenk

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Behebt eine mechanische Einengung, Verwachsung oder krankhafte Gewebsveränderung an Hand, Fuß, Sehne oder Nerv mit dem Ziel, Beweglichkeit und Funktion zurückzugewinnen. Die Abklärung umfasst finger oder Zehen.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinisch und gegebenenfalls elektrophysiologisch oder bildgebend gesichertem Befund mit Schmerz, Kraftverlust, Blockierung oder neurologischem Defizit trotz angemessener konservativer Therapie. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Finger oder Zehen. Grenze: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei symptombezogener Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 5010 | Bedingt / alternativ | Finger oder Zehen |
| GOÄ-Nr. 5011 | Bedingt / alternativ | Finger oder Zehen |
| GOÄ-Nr. 267 | Bedingt / alternativ | Medikamentöse Infiltration einer Körperregion, z.B. paravertebral, perineural, perikapsulär oder retrobulbär, pro Sitzung. Medikamentöse Infiltration der Ringband-/Sehnenscheidenregion. |
| GOÄ-Nr. 210 | Bedingt / alternativ | Kleiner Schienenverband – auch als Notverband bei Frakturen. Kleiner Schienenverband tatsächlich angelegt. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kombinationsregeln und Alternativen
Auswahlregeln
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Tendovaginitis de Quervain – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ sowie „Finger-, Zehen- oder Großzehenfraktur – Röntgen, Leitungsanästhesie, Einrichtung und Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
Finger, Seite und klinischer Befund
Sonographie-/Röntgenbefund
Präparat/Dosis und Zielstruktur
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Schienenart
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Sachkosten. Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.
2.
Die für „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
