Welche GOÄ-Ziffern sind für „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichHand und Handgelenk
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ in Betracht?

Für „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5010, GOÄ-Nr. 5011 und GOÄ-Nr. 267 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ stehen Schnappfinger, schnellender Finger, Triggerfinger, Ringband, Infiltration. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativNur bei symptombezogener Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 5010Bedingt / alternativFinger oder Zehen
GOÄ-Nr. 5011Bedingt / alternativFinger oder Zehen
GOÄ-Nr. 267Bedingt / alternativMedikamentöse Infiltration der Ringband-/Sehnenscheidenregion.
GOÄ-Nr. 210Bedingt / alternativKleiner Schienenverband tatsächlich angelegt.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenNur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Nur bei symptombezogener Untersuchung.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane.

Abrechnungsalternative: untersuchung
GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 5010

Bedingte oder alternative Position

Finger oder Zehen

GOÄ 5011

Bedingte oder alternative Position

Finger oder Zehen

GOÄ 267

Bedingte oder alternative Position

Medikamentöse Infiltration der Ringband-/Sehnenscheidenregion.

GOÄ 210

Bedingte oder alternative Position

Kleiner Schienenverband tatsächlich angelegt.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Finger, Seite und klinischer Befund
Sonographie-/Röntgenbefund
Präparat/Dosis und Zielstruktur
Schienenart

Auswahlregeln

Group: untersuchung
Choose: at_most_one
Note: Nr. 5 und Nr. 7 sind Alternativen; anhand des dokumentierten Untersuchungsumfangs auswählen.

Wie grenzt sich „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tendovaginitis de Quervain – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ sowie „Finger-, Zehen- oder Großzehenfraktur – Röntgen, Leitungsanästhesie, Einrichtung und Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Schnappfinger, schnellender Finger, Triggerfinger, Ringband

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

Finger, Seite und klinischer Befund

Sonographie-/Röntgenbefund

Präparat/Dosis und Zielstruktur

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Nur bei symptombezogener Untersuchung. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Nur zulässige tatsächlich entstandene Auslagen.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei symptombezogener Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Orthopädie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 5010, GOÄ-Nr. 5011 und GOÄ-Nr. 267 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Schnellender Finger – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tendovaginitis de Quervain – Diagnostik, Infiltration und Schienung“ sowie „Finger-, Zehen- oder Großzehenfraktur – Röntgen, Leitungsanästhesie, Einrichtung und Schiene“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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