GOÄ-Ziffer 5010

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GOÄ – 5010

Finger oder Zehen
Einfachsatz
× 1
10.49 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
18.89 €
Höchstsatz
× 2.5
26.23 €

4 passende Ziffernketten

Mit GOÄ-Ziffer 5010 in 2 Fachrichtungen

Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 5010

Orthopädie

3 insgesamt

Radiologie

1 insgesamt

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Punktzahl:
180
Ausschlussziffern:
5020503551105111
Wichtig:
Wenn eine Röntgenaufnahme mehrere Finger oder Zehen erfasst, sind die Gebührenpositionen 5010 und 5011 nur einmal berechnungsfähig und nicht je aufgenommenem Finger oder Zeh.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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