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GOÄ-Ziffer 5035
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GOÄ – 5035
Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil
Einfachsatz
× 1
9.33 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
16.79 €
Höchstsatz
× 2.5
23.31 €
1 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 5035 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 5035 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 5035
Radiologie
1 insgesamt- Skelettabschnitt – Röntgen in einer EbeneGOÄ 5035 · GOÄ 5298
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Punktzahl:
160
Wichtig:
Neben den Gebührenpositionen 5000 bis 5031 sowie 5037 bis 5121 ist Gebührenposition 5035 nicht berechnungsfähig.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 5031: Ergänzende Ebene(n) zu einer Röntgenaufnahme nach GOÄ Nr. 5030
- GOÄ 5037: Bestimmung Skelettalters, ggf. mit prospektiver Endgrößenberechnung, inkl. Röntgendiagnostik und gutachterlicher Beurteilung.
- GOÄ 5030: Röntgenaufnahme eines Oberarm-, Unterarm-, Ellenbogen-, Oberschenkel-, Unterschenkel-, Kniegelenks, der ganzen Hand oder des ganzen Fußes, eines Schulter-, Schlüsselbein-, Becken-, Kreuzbein- oder Hüftgelenks in zwei Ebenen
- GOÄ 5040: Beckenübersicht
- GOÄ 5021: Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe
- GOÄ 5041: Beckenübersicht bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
