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GOÄ-Ziffer: 5035
Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil
Einfachsatz
× 1
9.33 €
Regelhöchstsatz
× 1.8
16.79 €
Höchstsatz
× 2.5
23.31 €
Punktzahl:
160
Wichtig:
Neben den Gebührenpositionen 5000 bis 5031 sowie 5037 bis 5121 ist Gebührenposition 5035 nicht berechnungsfähig.
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